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AGG


AGG - Mit dem AGG ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz gemeint, welches seit August 2006 besteht. In dem AGG geht es in erster Linie um die Gleichberechtigung aller Menschen unabhängig ihres Geschlechts oder Glaubens als Arbeitnehmer. Das meint also, alle Menschen haben das gleiche Recht auf freie berufliche Entfaltung und dürfen nicht diskriminiert werden. Neben der Zielsetzung steht in dem AGG ein Abschnitt, nachdem der Arbeitgeber der Verpflichtung nachgehen muss, seine Mitarbeiter in geeigneter Art und Weise zu schulen. Wenn die Mitarbeiter informiert sind, können sie eine ungleiche Behandlung im Sinne der Diskriminierung auch erkennen.

Veröffentlicht in Kategorie: Dienstleistungen und Service » Beratung

Suchbegriffe: AGG, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Datum: Dienstag, 26. Februar 2008 19:22
Autor: DL Websolutions


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